Bericht von der Landessynode der Nordkirche

Beschlüsse der Tagung vom 19. bis 21. Februar 2026

Kirchengesetz zur Beendigung der Kirchengrundsteuererhebung und Änderung weiterer Vorschriften.

Das Gesetz wird eine Sonderform der Kirchsteuererhebung beenden. Zuletzt wurde sie noch in 47 Kirchengemeinden praktiziert, 45 davon in Nordfriesland.

Kirchengesetz zur Erprobung einer fakultativen Vergrößerung der wählbaren Mitglieder im Kirchengemeinderat während der laufenden Amtszeit.

Für die meisten Gemeinden ist es herausfordernd, Kandidierende für die Wahl des Kirchengemeinderats zu finden. Deshalb ist nun eine Berufung mit allen Rechten und Pflichten während der laufenden Amtszeit für max. zwei Personen möglich, um Menschen zu gewinnen für ehrenamtliche Leitung, lebensnah und realistisch.

Beschluss Doppelhaushalt 2026 / 2027

Die Landessynode hat den Haushalt 2026/2027 durch Haushaltsbeschluss beschlossen und damit den Haushaltsplan und Stellenplan der Ev.-Lutherischen Kirche in Norddeutschland festgestellt. Da der Haushalt in Teilen nur durch eine Rücklagenentnahme ausgeglichen werden kann, fordert die Synode die Kirchenleitung auf,

    1. die Gründe für die Defizite zu benennen,
    2. eine ausgeglichene (mittelfristige) Finanzplanung vorzulegen
      sowie
    3. diese zu unterlegen durch eine Aufgabenkritik, Nutzungskonzepte für landeskirchliche Immobilien, eine mittelfristige Personalplanung und Strukturveränderungen im Rahmen des Zukunftsprozesses.

Die Ergebnisse sind spätestens bis zur Synode vor dem nächsten Haushaltsbeschluss vorzulegen.

Beschluss Projektgruppe Pröpstliches Amt

Das Eckpunktepapier wird von der Landessynode zur Kenntnis genommen. Der Prüfauftrag zur Beschränkung der maximalen Dienstzeit von 15 Jahren auf Gemeindepfarrstellen sowie der Beschluss zu einem Initiativ- und Antragsrecht des Gesamtkonvents der Pröpstinnen und Pröpste wurden abgelehnt.

Bildquelle: www.nordkirche.de